Art. 2 Abs. 2 SN-17811Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung des Sächsischen Schulgesetzes für den Bereich der Berufsschule und des Beruflichen Gymnasiums sowie zur Änderung der staatlichen Anerkennung von Berufsschulen
Schüler im doppelqualifizierenden Bildungsgang sind verpflichtet, ihren Urlaub innerhalb der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. § 70 Fortsetzung des…
§ 19 Abs. 3 JArbSchGGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden…
§ 5 Abs. 2 SächsAPOPolSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
Urlaubszeiten der Auszubildenden, Studierenden sowie sonstigen Anwärterinnen und Anwärter werden von der Hochschule festgelegt. Bei Eintritt in den…
§ 20 Abs. 2 FrUrlV NRWVerordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
Beamtinnen und Beamten in der Ausbildung, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soll der Urlaub zusammenhängend erteilt und, soweit sie…
§ 12 Abs. 2 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Soweit lehrveranstaltungsfreie Zeiten nicht ausdrücklich zum Selbststudium oder zur Prüfungsvorbereitung festgesetzt worden sind, werden sie auf den Anspruch…