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Die Feuerwehren wirken nach Maßgabe des Rettungsgesetzes NRW vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung im Rettungsdienst mit.
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes durch die betriebliche Feuerwehr nach dem Rettungsgesetz NRW vom 24. November 1992…
Der Rettungsdienst arbeitet insbesondere mit den Feuerwehren, den anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern und dem…
Für Leiterinnen, Leiter, stellvertretende Leiterinnen und stellvertretende Leiter der Feuerwehr gelten § 12 Absatz 7 und §§ 20 bis 22 entsprechend.
Die Polizei nimmt eigene Aufgaben nach § 1 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 2003 (GV. NRW. S.…
Die Verordnung gilt für betriebliche Feuerwehren nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17.…
Die nach diesem Gesetz zuständigen Behörden stellen den örtlich zuständigen Gemeinden und Kreisen als Aufgabenträger für den Brandschutz, die Hilfeleistung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.