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Die Verleihung der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 30. März 2004 (GV. NRW. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 290) geändert worden ist, schließt die Auszeichnung mit dem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen für dieselbe Hilfeleistung aus. Teil 3 Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille
Zur Anerkennung und Würdigung der Teilnahme an einem besonderen Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird…
die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im Gesetz über den…
Als staatliche Anerkennung für die Rettung bzw. versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder für die Abwendung einer gemeinen Gefahr (Rettungstat)…
Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille hat die Farbe Silber und trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes mit nachfolgender…
Die in § 6 genannten Personen können für die Teilnahme an besonderen Einsätzen mit der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille ausgezeichnet werden.
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens sind die in § 4 genannten Stellen sowie die nordrhein-westfälischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.