Gesetze
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Jede Person hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Menschen und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich und den Umständen nach zumutbar, sind bestehende Gefahren zu bekämpfen.
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die…
Jede Person hat sich, insbesondere beim Umgang mit Feuer, brennbaren, explosionsgefährlichen, giftigen oder sonstigen gesundheitsschädlichen Stoffen und mit…
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten.
Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist…
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.