§ 84 SäHO SNSächsische Haushaltsordnung
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 84 LHOGesetz Nr. 938 betreffend Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) Vom 3. November 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 41 HGrGGesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 84 NRW-27976Landeshaushaltsordnung (LHO)
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 82 SäHO SNSächsische Haushaltsordnung
In dem kassenmäßigen Abschluss sind nachzuweisen a) die Summe der Ist-Einnahmen, b) die Summe der Ist-Ausgaben, c) der Unterschied aus Buchstabe a und Buchstabe…