HGrG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 41 HGrGAbschlußberichtGesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder · Teil I, Abschnitt IV § 40Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern. § 40