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Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.
In dem Haushaltsabschluss sind nachzuweisen: 1. a) das kassenmäßige Jahresergebnis nach § 82 Nr. 1 Buchstabe c, b) das kassenmäßige Gesamtergebnis nach § 82 Nr.…
In dem kassenmäßigen Abschluss sind nachzuweisen: 1. a) die Summe der Ist-Einnahmen, b) die Summe der Ist-Ausgaben, c) der Unterschied aus Buchstabe a und…
ob die in der Haushaltsrechnung und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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