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Die Gemeinden Amshausen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke und Flur -, Brockhagen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Fluren - und Steinhagen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Steinhagen.
In die Gemeinde Steinhagen werden eingegliedert aus der Gemeinde Hoberge-Uerentrup die Flurstücke: Gemarkung Hoberge-Uerentrup Flur 1 Nr. 3, 5, 12, 13, 14, 21, 23 bis 30, 32, 34 bis 37, 40, 43 bis 56, 58 bis 61, 63, 64, 65, 67 bis 72, 74 bis 80, 82 bis 95.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
In die Gemeinde Hille werden aus der Gemeinde Hahlen die Flurstücke Gemarkung Hahlen Flur 13 Nr. 1, 2, 5, 6, 10 bis 16, 41 bis 47, 50, 53, 54, 56, 61, 62, 63,…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Reichswalde folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Reichswalde Flur 6 Nr. 15/1 und 15/2, Flur 7 Nr. 9, 10 und…
Die Gemeinden Schermbeck, Bricht, Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck - mit Ausnahme der Fluren und Flurstücke Gemarkung Overbeck Flur 2 ohne die Flurstücke…
Die Gemeinden Arrenkamp, Dielingen, Drohne, Haldem, Oppendorf - ohne das in § 11 Abs. 2 genannte Flurstück -, Oppenwehe - mit Ausnahme der in § 11 Abs. 2…
Die Stadt Werther (Westf.) und die Gemeinden Häger - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Isingdorf - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten…
Die Stadt Drolshagen und die Gemeinde Drolshagen-Land (Amt Drolshagen), letztere ohne die in Absatz 3 genannten Flurstücke, werden zu einer neuen Gemeinde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 4 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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