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Für den Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10 des bilingualen Zuges im neunjährigen Gymnasium gilt die Stundentafel gemäß Anlage 1.
Neben dem fremdsprachigen Unterricht in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde kann das bilinguale Angebot einer Schule durch zeitlich begrenzte Unterrichtseinheiten oder durchgängig durch fremdsprachigen Unterricht in weiteren Fächern, wie zum Beispiel Physik, Biologie, Bildende Kunst, Musik oder Sport ergänzt werden. Der fremdsprachige Unterricht in einem der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer kann nach Wahl der Schule im Rahmen der personellen Möglichkeiten und der Verfügbarkeit von entsprechenden Lehrplänen durch den fremdsprachigen Unterricht in einem naturwissenschaftlichen Fach ersetzt werden; in diesem Fall wird der Unterricht in dem gesellschaftswissenschaftlichen Fach in deutscher Sprache erteilt.
In den Klassenstufen 5 und 6 wird der Sprachunterricht in der ersten Fremdsprache jeweils durch einen einstündigen Zusatzunterricht ergänzt. Er dient der sprachlichen Vorbereitung auf den in der Klassenstufe 7 einsetzenden fremdsprachigen Sachfachunterricht. In Klassenstufe 8 wird das Fach Erdkunde zweistündig unterrichtet.
§ 1 Absätze 4 und 5 der Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafeln des neunjährigen Gymnasiums (Klassenstufen 5 bis 10) vom 27. Juni 2023 (Amtsbl. I S. 468) finden entsprechende Anwendung.