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Für den Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10 des bilingualen Zuges gilt die Stundentafel gemäß Anlage 1.
Neben dem fremdsprachigen Unterricht in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde kann das bilinguale Angebot einer Schule durch zeitlich begrenzte Unterrichtseinheiten oder durchgängig durch fremdsprachigen Unterricht in weiteren Fächern, wie z.B. Physik, Biologie, Bildende Kunst, Musik oder Sport ergänzt werden. Der fremdsprachige Unterricht in einem der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer kann nach Wahl der Schule im Rahmen der personellen Möglichkeiten ersetzt werden durch den fremdsprachigen Unterricht in einem naturwissenschaftlichen Fach; in diesem Fall wird der Unterricht in dem gesellschaftswissenschaftlichen Fach in deutscher Sprache erteilt.
In der Klassenstufe 5 wird der Sprachunterricht in der ersten Fremdsprache durch einen einstündigen, in der Klassenstufe 6 durch einen zweistündigen Zusatzunterricht ergänzt. Er dient der sprachlichen Vorbereitung auf den in Klassenstufe 7 einsetzenden fremdsprachigen Sachfachunterricht. Der Zusatzunterricht in der Klassenstufe 5 kann um eine weitere Stunde erweitert werden.