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Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Sie gilt erstmals für die Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums eintreten; abweichend hiervon können Schülerinnen und Schüler, die sich bereits im Schuljahr 1998/99 in einem bilingualen Zug befinden, diesen Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 12 und 13 nach den Vorschriften dieser Verordnung fortsetzen. Anlage 1 Stundentafel der Klassenstufen 8 bis 10 des auslaufenden achtjährigen Gymnasiums mit bilingualem Zug (für die Schülerinnen und Schüler des auslaufenden achtjährigen Bildungsgangs in den Schuljahren 2023/2024 bis 2025/2026) Klassenstufe 8 9 10 Religion 2 2 2 Deutsch 3 4 4 1. Fremdsprache (Französisch, Englisch)1) 4 3 33) 2. Fremdsprache1) 4 3 33) Profilfach3) 4 4 33) Mathematik 4 4 4 Naturwissenschaften Biologie3) 2 25) Chemie3) 2 2 25) Physik3) 2 2 25) Erdkunde 37) 25) 7) Geschichte 27) 27) 25) 7) Sozialkunde 27) 27) Bildende Kunst 2 24) Musik 2 24) Sport 2 2 2 Klassenlehrerfach6) Wahlpflichtfächer2) 2 / 3 Pflichtwochenstunden insgesamt 34 34 33 Anlage 2.1 Anlage 2.2 Anlage 3.1 Anlage 3.2