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Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der zum bilingualen Zug ab Klassenstufe 7 zugelassen wurde, nimmt in der Regel an diesem Unterricht bis zum Ende der Klassenstufe 10 teil.
Auf Antrag kann die Schülerin oder der Schüler am Ende eines Schuljahres aus dem bilingualen Zug ausscheiden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Klassenkonferenz und der mit der Organisation des bilingualen Unterrichtes beauftragten Lehrkraft.