§ 74 Abs. 2 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission kann einen Prüfling, der nicht rechtzeitig zum Prüfungsbeginn erscheint, gegen die Prüfungsordnung nach § 76…
§ 4 Abs. 5 PflSchSachkV 2013Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Bei ordnungswidrigem Verhalten während der Prüfung, insbesondere bei Täuschungsversuchen, kann das den Vorsitz führende Mitglied des Prüfungsausschusses den…
§ 18 Abs. 2 SN-9529Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
Stört ein Prüfling die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung, kann er durch den Fachausschuss oder die aufsichtsführende Person von der weiteren Teilnahme an…
§ 7 Abs. 3 ÜPVO-ÖbVermIng NRWVerordnung über die Prüfung für die befristete Zulassung von freiberuflich tätigen Vermessungsingenieuren zu Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen
Bei anderen Verstößen gegen die Prüfungsordnung kann der Aufsichtführende (§ 4 Abs. 3) oder der Vorsitzende (§ 5) den Zulassungsbewerber verwarnen, bei schweren…
§ 19 Abs. 4 PO JFA NRWVerordnung über die Durchführung von Prüfungen in der Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten im Land Nordrhein-Westfalen
Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme…