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Versucht ein Prüfling, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so entscheidet der Prüfungsvorsitzende:
ob die Leistung gewertet wird, etwa bei Täuschungsversuch durch den Besitz oder Mitführen unerlaubter Hilfsmittel im Prüfungsraum vor ihrer Verwendung,
ob die Prüfung wiederholt werden darf, etwa bei gelungener Vorteilsverschaffung durch das organisierte Zusammenwirken mehrerer Personen, oder
ob die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet wird.
Dabei ist zu berücksichtigen, in welchem Maß die im Prüfungsverfahren zu gewährleistende Chancengleichheit beeinträchtigt ist.
Stört ein Prüfling die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung, kann er durch den Fachausschuss oder die aufsichtsführende Person von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Ist ein Prüfling ausgeschlossen worden, kann der Prüfungsvorsitzende die Prüfungsleistung mit „ungenügend“ bewerten.
Wird eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die Prüfung nur innerhalb von 3 Jahren nach dem letzten Tag des Weiterbildungslehrgangs für nicht bestanden erklärt werden. Das Zeugnis ist einzuziehen.
Versucht ein Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die…
Über die Folgen der Täuschungshandlung oder des Ordnungsverstoßes entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüflings. Der Prüfungsausschuss kann je…
Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen,…
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses kann bei einer zu prüfenden Person, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung in erheblichem Maße stört…
Über die Folgen der Täuschungshandlung oder des Ordnungsverstoßes entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung des Prüflings. Der Prüfungsausschuss kann je…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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