§ 9 Abs. 3 BinSchPersVBefähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
Die Unionsbefähigungszeugnisse werden erteilt für die Befähigung als Decksmann oder Decksfrau, Leichtmatrose oder Leichtmatrosin, Matrose oder Matrosin,…
§ 62 Abs. 2 Nr. 1 BinSchPersVErteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
die entsprechenden Voraussetzungen des § 31 Nummer 1, § 32 Nummer 2 oder § 33 Nummer 2 erfüllt,
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 See-BVVerordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
den Abschluss einer Ausbildung nach den Anforderungen des Abschnitts A-II/5 des STCW-Codes zum Schiffsbetriebstechnischen Assistenten-Nautik an einer nach…
§ 30 Abs. 1 Nr. 2 See-BVVerordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
den Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung nach den Anforderungen der Abschnitte A-II/1, A-II/2, A-IV/2, A-VI/4 und A-VI/5 des STCW-Codes an einer…
§ 85 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BinSchPersVErteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat oder