§ 14 BinSchSprFunkVVerordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den BinnenschifffahrtsfunkAmtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)Zitatstelle…e. V. und des Deutschen Segler-Verbandes e. V. ausgestellt. Es gelten die §§ 6, 7 Abs. 2, 3 Satz 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 und in sinngemäßer Anwendung § 7 Abs. 1, § 9…Amtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)
§ 14 BinSchSprFunkVVerordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den BinnenschifffahrtsfunkAmtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)Zitatstelle…6, 7 Abs. 2, 3 Satz 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 und in sinngemäßer Anwendung § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 4, §§ 11 bis 13. Die zuständige Behörde kann den vorgenannten Stellen die Ausstellung…Amtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)
§ 14 BinSchSprFunkVVerordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den BinnenschifffahrtsfunkAmtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)Zitatstelle…Motoryachtverbandes e. V. und des Deutschen Segler-Verbandes e. V. ausgestellt. Es gelten die §§ 6, 7 Abs. 2, 3 Satz 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 und in sinngemäßer Anwendung § 7 Abs. 1,…Amtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)