BioSt-NachV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 23 BioSt-NachVFolgen fehlender AngabenVerordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung · Teil 3, Abschnitt 3 § 22§ 24 Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 22 nicht enthalten.