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Die Kommission hat im Bereich der Bildungsplanung folgende Aufgaben: einen gemeinsamen langfristigen Rahmenplan für eine abgestimmte Entwicklung des gesamten Bildungswesens vorzubereiten, mittelfristige Stufenpläne für die Verwirklichung der bildungspolitischen Ziele des Rahmenplanes vorzubereiten, Empfehlungen zur Koordinierung vollzugsreifer Teilpläne des Bundes und der Länder auszusprechen, Programme für die Durchführung vordringlicher Maßnahmen vorzubereiten, unter Berücksichtigung der Bedarfsfeststellungen des Bundes und der Länder den voraussichtlichen Finanzbedarf für die Verwirklichung der Pläne und Programme zu ermitteln und Vorschläge für die Finanzierung und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch Bund und Länder auszuarbeiten (gemeinsames Bildungsbudget), die von den Regierungschefs des Bundes und der Länder (Regierungschefs) verabschiedeten Pläne fortlaufend zu überprüfen und die notwendigen Änderungen vorzuschlagen (Fortschreibung), Vorhaben im Bereich der Bildungsforschung und der Bildungsplanung anzuregen und gegebenenfalls Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über einzelne Vorhaben und Einrichtungen der Bildungsforschung und der Bildungsplanung von überregionaler Bedeutung vorzubereiten, den internationalen Erfahrungsaustausch in der Bildungsplanung zu fördern.