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Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände finden in der jeweils geltenden Fassung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur entsprechende Anwendung.