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Der Einsatz der Bezahlkarte im Ausland ist ausgeschlossen. Eine regionale Beschränkung darüber hinaus ist nicht zulässig.
Der Einsatz der Bezahlkarte ist für folgende Waren- und Dienstleistungsgruppen und Angebote ausgeschlossen: a. Geldtransferdienstleistungen in das Ausland, b. Glücksspielangebote, c. sexuelle Dienstleistungen.
Das für den Bereich Flucht zuständige Ministerium trifft die notwendigen Maßnahmen, um die Handelspartner der in den Absätzen 1 und 2 genannten Branchen für Transaktionen mit der Bezahlkarte als Consumer Card technisch zu sperren.
Der Einsatz der Bezahlkarte für Überweisungen und Lastschriften ist nur auf Antrag zulässig. Die zuständige Leistungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und welche Transaktionen für Handelspartner, die nicht den in den Absätzen 1 und 2 genannten Branchen zuzuordnen sind, hierfür zugelassen werden. Die zuständige Leistungsbehörde führt zu diesem Zweck eine Liste der in der Regel freizugebenden Handelspartner.
Jede Anforderung oder Pflicht, wonach für grenzüberschreitende Tätigkeiten eine länderspezifische Lizenz oder Zulassung eingeholt werden muss, und jede…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten für inländische Zahlungsvorgänge, die durch das Kartenzahlverfahren nicht eindeutig der Kategorie Debitkarten- oder…
Ein Mitgliedstaat kann entscheiden, diese Verordnung nicht auf Inlandsgeldtransfers auf ein Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers anzuwenden, auf das…
Die zuständige kommunale Behörde kann abweichend von Absatz 1 auch für den dort genannten Personenkreis die Leistungen nach § 3 in Form der Bezahlkarte…
Zahlungen mit Zahlungskarten oder einem ähnlichen Instrument, einschließlich Barabhebungen, sofern die Zahlungskarte oder ein ähnliches Instrument nicht nur…
Zahlungsinstrumente, die unter die Ausnahme für begrenzte Netze fallen, könnten Kundenkarten, Tankkarten, Mitgliedskarten, Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.