Erwägungsgrund 7 32015R0751
Einige Mitgliedstaaten haben zur direkten oder indirekten Regulierung der Interbankenentgelte Rechtsvorschriften erlassen oder arbeiten solche derzeit aus, die eine Reihe von Aspekten betreffen, unter anderem Obergrenzen für Interbankenentgelte auf verschiedenen Ebenen, Händlerentgelte, die Verpflichtung zur Akzeptanz aller Karten („Honour All Cards Rule“) und Anreize. Doch variieren die derzeit in einigen Mitgliedstaaten geltenden Verwaltungsentscheidungen erheblich. Um die unterschiedliche Höhe von Interbankenentgelten kohärenter zu gestalten, ist mit der Schaffung von weiteren Regulierungsmaßnahmen auf nationaler Ebene bezüglich der Höhe dieser Entgelte oder der Unterschiede zwischen diesen Entgelten zu rechnen. Solche nationalen Maßnahmen würden jedoch erhebliche Hindernisse für die Vollendung des Binnenmarkts im Bereich der kartengebundenen Zahlungen, einschließlich über Internet und mobile Endgeräte, nach sich ziehen und den freien Dienstleistungsverkehr somit einschränken.