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Die Regelungen dieser Rechtsverordnung werden zum 31.12.2027 durch das für Flucht zuständige Ministerium, insbesondere mit Blick auf die Angemessenheit der Barleistungsgrenze, überprüft.
Nach Abschluss des Beihilfeverfahrens für das Abrechnungsjahr 2022 beauftragt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine externe…
Die Bundesregierung evaluiert bis zum 31. Dezember 2027 die Wirkung der in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen im Hinblick auf die Zielerreichung. Im Rahmen…
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.
Die für Energie, Landwirtschaft und Naturschutz zuständigen Ministerien legen bis zum 31. Dezember 2024 einen Evaluationsbericht zu dieser Verordnung vor, um…
Nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung führt das Ministerium der Justiz eine Evaluation der Regelungen durch.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.