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Die meldepflichtige Person hat auf Verlangen der Meldebehörde
die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und
persönlich bei der Meldebehörde zu erscheinen.
Der Anzeigende ist verpflichtet, der LfM unverzüglich die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen…
der zentralen Meldestelle auf Verlangen unmittelbar alle erforderlichen Auskünfte zur Verfügung stellen.
Die Meldenden haben die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Angaben zu machen, soweit bei ihnen diese Informationen vorliegen und diese zur Darstellung…
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches,…
Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der erfolgen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.