§ 6 BMVg-ArbSchGAnwVVerordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 EBArbSchVVerordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 6 BMWKBGebKAIVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 ArbMedVVZVOVerordnung über Zuständigkeiten zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV-Zuständigkeitsverordnung - ArbMedVVZVO) Vom 4. November 2014
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 4 KindArbSchVVerordnung über den Kinderarbeitsschutz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.