KindArbSchV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 KindArbSchVInkrafttretenVerordnung über den Kinderarbeitsschutz § 3Schlußformel Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 3Schlußformel