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Die Mitglieder der Bundesregierung leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
1Die Mitglieder der Staatsregierung leisten beim Amtsantritt vor dem Landtag den Amtseid. 2Er lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes…
1Die Mitglieder der Staatsregierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. 2Er lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes…
Die Mitglieder der Landesregierung leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor dem Landtag den in Artikel 89 der Verfassung vorgesehenen Eid.
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Urkunde über Art und Dauer ihres Amtes. Sämtliche Mitglieder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.