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Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Urkunde über Art und Dauer ihres Amtes. Sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Vertreter leisten, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den folgenden Eid: ,,Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts leisten bei Antritt ihres Amtes vor dem Bundespräsidenten folgenden Eid: Wird der Eid durch eine Richterin geleistet,…
Die Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans leisten vor der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages folgenden Eid: „Ich schwöre, dass…
1Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine vom Ministerpräsidenten/von der Ministerpräsidentin unterzeichnete Urkunde über Art und Dauer ihres…
Die Mitglieder der Landesregierung leisten beim Amtsantritt vor dem Landtag folgenden Amtseid: ,,Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes…
1Die Mitglieder der Landesregierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid. 2Er lautet: ,,Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen…
Die Mitglieder des Vorstandes leisten nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vor der Bundesministerin oder dem Bundesminister der Finanzen folgenden Eid: Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.