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Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten eine vom Bundespräsidenten vollzogene Urkunde über ihre Ernennung. Die Urkunde für die Bundesminister ist vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen; die Urkunde für den Bundeskanzler bedarf keiner Gegenzeichnung. Eine Ernennung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Das Amtsverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Urkunde oder, falls der Eid vorher geleistet worden ist (§ 3), mit der Vereidigung.
In der Urkunde für die Bundesminister soll der übertragene Geschäftszweig angegeben sein.
Das Amtsverhältnis der übrigen Mitglieder der Staatsregierung beginnt mit der Aushändigung einer von der Ministerpräsidentin oder vom Ministerpräsidenten…
Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein
Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein
Das Amtsverhältnis beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde.
1Die Mitglieder der Landesregierung erhalten nach ihrer Vereidigung eine vom Ministerpräsidenten vollzogene Urkunde über ihre Ernennung. 2Eine Urkunde in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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