§ 3 BMWiEBVerfPAktVVerordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 BEMFVVerordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BAPOErmÜVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 BMVBVerfPAktVVerordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.