§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BDGPNEDVVerordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
für die Beamtinnen und Beamten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 16 sowie für die…
§ 1 Abs. 3 BeamtZustV FM NRWVerordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen
Die Zuständigkeiten gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 5 gelten nur, soweit sich nicht aus den folgenden §§ 2 bis 7 oder aus anderen Gesetzen und Verordnungen…
Eingangsformel BMPZVersAnO 6Sechste Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - 5. Ergänzung der ZOVers -
Die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post-…
§ 1 Abs. 1 BeamtVAltGZustAnOAnordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs
Diese Anordnung regelt für die in der Anlage genannten Geschäftsbereiche nach Übertragung der Befugnisse durch die obersten Dienstbehörden die Zuständigkeiten…
§ 1 Abs. 2 BeamtZustVO LRH NRWVerordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
Absatz 1 gilt nicht, soweit nach Gesetz oder Verordnung eine andere Stelle zuständig oder in § 2 etwas anderes bestimmt ist.