§ 16 Nr. 1 BmTierSSchVBekanntgabe der Zulassungen
nichtöffentlichen Schlachtstätten nach § 13 Abs. 3,
§ 7b Abs. 2 Tier-LMÜVVerordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,
Die Genehmigung nach Anhang III Abschnitt III Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 darf unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch dann erteilt werden,…
§ 13 Abs. 3 BmTierSSchVVerbringen aus anderen Mitgliedstaaten
Eine nichtöffentliche Schlachtstätte darf nur zugelassen werden, wenn die seuchenhygienischen Voraussetzungen nach Anlage 6 erfüllt sind und sichergestellt ist,…
§ 20 NRW-28110Verordnung über Zuständigkeiten im Anwendungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen (Zuständigkeitsverordnung Tiergesundheit und Tierische Nebenprodukte - ZustVO TierGesG TierNebG NRW)
für die Zulassung einer nicht öffentlichen Schlachtstätte nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, für die Zulassung eines Fischhaltungsbetriebes nach § 14 Abs. 4 Nr. 1, für die…
§ 15 Abs. 2 ViehVerkVVerordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
Ein nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassener Betrieb oder eine nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des…