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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie das Bundesministerium der Verteidigung sind berechtigt, Bedienstete der Bauverwaltung des Saarlandes, die mit Bundesbauaufgaben befasst sind, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten in Fachlehrgängen - die zugleich insbesondere dem Erfahrungsaustausch dienen - über die besonderen Belange des Bundes zu unterrichten.