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Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit Wirkung vom 01. Juni 2001 in Kraft; gleichzeitig tritt das Verwaltungsabkommen vom 24. September/20. Oktober 1969 außer Kraft. Anlage 1 Bauherrenaufgaben des Geschäftsbereichs Bundesbau im Landesamt für Bau und Liegenschaften (Hochbau Bund zivil, Bund Dritte und Z-Bau, Verteidigungsbau-, NATO- und ABG-Baumaßnahmen) Anlage 2 Grobstruktur für den "Geschäftsbereich Bundesbau" (GBB) im Landesamt für Bau und Liegenschaften (LBL) des Saarlandes Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument