§ 16 Hu/HochwNatPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014Befreiungen (Abweichung zu § 67 BNatSchG)Zitatstelle…BNatSchG Befreiung erteilt werden, soweit der Zweck des Nationalparks (§ 4) nicht entgegensteht. § 67 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG findet keine Anwendung.Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014
§ 16 Hu/HochwNatPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014Befreiungen (Abweichung zu § 67 BNatSchG)Zitatstelle…2013 (BGBl. I S. 3154), kann von den Vorschriften nach § 14 im Einzelfall nach Maßgabe des § 67 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 BNatSchG Befreiung erteilt werden, soweit der Zweck des Nationalparks…Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014
§ 16 Hu/HochwNatPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014Befreiungen (Abweichung zu § 67 BNatSchG)ZitatstelleAbweichend von § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes…Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014
§ 16 Hu/HochwNatPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014Befreiungen (Abweichung zu § 67 BNatSchG)Zitatstelle…den Vorschriften nach § 14 im Einzelfall nach Maßgabe des § 67 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 BNatSchG Befreiung erteilt werden, soweit der Zweck des Nationalparks (§ 4) nicht entgegensteht. §…Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Vom 4. Oktober 2014
§ 19 BNatSchGGesetz über Naturschutz und LandschaftspflegeSchäden an bestimmten Arten und natürlichen LebensräumenZitatstelle…verantwortlichen Person, die von der zuständigen Behörde nach den §§ 34, 35, 45 Absatz 7 oder § 67 Absatz 2 oder, wenn eine solche Prüfung nicht erforderlich ist, nach § 15 oder auf Grund der Aufstellung…Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen
§ 19 SächsNatSchGSächsisches NaturschutzgesetzGeschützte Landschaftsbestandteile (zu § 29 BNatSchG)Zitatstelle…Regelungen dieses Absatzes gelten nicht für eine gleichzeitig erforderliche Befreiung nach § 67 BNatSchG und § 39 von artenschutzrechtlichen Vorschriften.Sächsisches Naturschutzgesetz
§ 3 NatSchGLandschZustV SL 2016Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz und Rechtsverordnungen über Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsteile auf das Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz Vom 12. Mai 2016Zitatstelle…auf das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz übertragen: Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Absatz 2 BNatSchG in Verbindung mit § 44 BNatSchG.Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz und Rechtsverordnungen über Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsteile auf das Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz Vom 12. Mai 2016
§ 39 SächsNatSchGSächsisches NaturschutzgesetzBefreiungen (zu § 67 BNatSchG)Zitatstelle…Bundesrecht entgegensteht. Die Gestattung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 BNatSchG vorliegen und die sonst zuständige Naturschutzbehörde oder Gemeinde ihr Einvernehmen erklärt…Sächsisches Naturschutzgesetz
§ 48 SächsNatSchGSächsisches NaturschutzgesetzZuständigkeit bei UnterschutzstellungenZitatstelleAbsatz 1 gilt entsprechend für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG sowie die Erklärung des Einvernehmens im Sinne von § 39, soweit die Rechtsverordnung oder…Sächsisches Naturschutzgesetz
§ 51 SächsNatSchGSächsisches NaturschutzgesetzÜberleitungen bestehender SchutzvorschriftenZitatstelleFür die übergeleiteten Schutzvorschriften tritt die Befreiung nach § 67 BNatSchG an die Stelle von Regelungen über die Erteilung von Genehmigungen, Erlaubnissen oder Zustimmungen.…Sächsisches Naturschutzgesetz
Anlage BMUKNBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich(zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und AuslagenverzeichnisZitatstelle…der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels2.3.1Befreiung nach § 67 Absatz 1 BNatSchG von Geboten oder Verboten in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 BNatSchG oder von solchen…Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Anlage BMUKNBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich(zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und AuslagenverzeichnisZitatstelle…BNatSchGnach Zeitaufwand2.3.4Ausnahme nach § 34 Absatz 3 bis 5 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Absatz 2 BNatSchG vom Verbot des § 33 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG oder von den Geboten und Verboten im Sinne von…Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich