§ 40 Abs. 4 MADGGesetz über den Militärischen Abschirmdienst
Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so hat der Militärische Abschirmdienst unverzüglich der…
§ 29 Abs. 2 SächsVSGSächsisches Verfassungsschutzgesetz
Erweisen sich personenbezogene Daten als unrichtig oder unvollständig, nachdem sie das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt hat, sind sie unverzüglich…
§ 44 Abs. 3 JVollzDSG NRWGesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen
Berichtigen die Vollzugsbehörden personenbezogene Daten, haben sie einer Stelle, von der sie die personenbezogenen Daten erhalten haben, die Berichtigung…
§ 26 BVerfSchGGesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich…
§ 14 Abs. 2 BNDGFührung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
Für die Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung der Daten zu einer Person durch die teilnehmenden ausländischen öffentlichen Stellen gilt das…