§ 7h Abs. 3 BNotOGebühren
Die Bundesnotarkammer bestimmt die Höhe der Gebühren nach Absatz 1, die Einzelheiten der Gebührenerhebung, die Vergütung der Leitung und der Bediensteten des…
§ 8 Abs. 2 NotViKoVVerordnung über den Betrieb eines Videokommunikationssystems für notarielle Urkundstätigkeiten
Die Bundesnotarkammer kann über die Funktionen des Videokommunikationssystems nach Absatz 1 hinaus weitere Funktionen anbieten, die der Anbahnung, der…
§ 71 Abs. 4 Nr. 3 BNotOKammerversammlung
die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge, Gebühren und Auslagen zu bestimmen;
§ 73 Abs. 3 BNotOErhebung von Beiträgen
Nimmt der Notar bei der Notarkammer Anlagen, Einrichtungen und Tätigkeiten für die Führung seiner Akten und Verzeichnisse in Anspruch, kann die Notarkammer…
§ 18d Abs. 2 BNotOKosten des Zugangs zu Forschungszwecken
Die Kosten werden von der Landesjustizverwaltung angesetzt. Soweit die einen Kostentatbestand auslösende Amtshandlung von einem Notar oder einer Notarkammer…