Gesetze
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Die gegenüberliegenden Schienenoberkanten sollen in der Regel gleich hoch liegen.
Im Gleisbogen sind je nach der Fahrgeschwindigkeit Überhöhungen zulässig.
Zwischen dem überhöhten und dem nichtüberhöhten Teil eines Gleises sind Rampen einzulegen, deren Länge mindestens das 300-fache der Überhöhung betragen soll.
Gleisbogen sollen so angelegt sein, daß die bei den zulässigen Geschwindigkeiten auftretenden, nicht ausgeglichenen Querbeschleunigungen und deren Änderung je…
In den Bogen der durchgehenden Hauptgleise muß in der Regel die äußere Schiene höher liegen als die innere (Überhöhung). Die Überhöhung ist in Abhängigkeit von…
Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante gelegt…
In Gleisbogen darf die Geschwindigkeit betragen Der Überhöhungsfehlbetrag ist in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Oberbaus, von der Bauart der Fahrzeuge…
In Gleisbögen sind je nach Halbmesser und Fahrgeschwindigkeit Überhöhungen zulässig. Jede Änderung der Überhöhung ist durch eine Überhöhungsrampe zu vermitteln,…
In den Bogen der durchgehenden Hauptgleise muß in der Regel die äußere Schiene höher liegen als die innere (Überhöhung). Die Überhöhung darf höchstens betragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.