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Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0 bis 14 mm unter Schienenoberkante.
Die Spurweite darf folgende Maße nicht über- oder unterschreiten: bei Regelspur von 1,435 m | 1,470 m bzw. 1,430 m bei Schmalspur von 1,00 m | 1,025 m bzw. 0,995 m von 0,75 m | 0,770 m bzw. 0,745 m.
Bei Bogen mit Halbmessern unter 200 m ist das Grundmaß der Spurweite zu vergrößern, wenn die Bauart der Fahrzeuge es erfordert.
Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0 bis 14 mm unter Schienenoberkante (SO).
Spurbreite ist der Abstand zwischen den beiden Außenflächen der Seitenführschienen einer Spur; das Grundmaß beträgt für Bahnen des öffentlichen Verkehrs 2800 mm…
l = Spurweite des Gleises; die Spurweite ist mit 1,465 m anzusetzen; für Wagen mit Drehgestellen im Gleisborgen l = 1,435 m
Bei Regelspur darf in Bögen mit Halbmessern unter 175 m die Spurweite folgende Werte nicht unterschreiten: Bogenhalbmesser m Spurweite (Mindestmaß) mm unter 175…
Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0 bis 14 mm unter Schienenoberkante (SO).
Die Gleisabstände nach den Absätzen 5 bis 8 dürfen, wenn die Spurweite des Regelspurgleises das Maß von 1.445 mm nicht überschreitet, wie folgt verkleinert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.