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(Fundstelle: BGBl. I 2015, 309)
Der Umschulungslehrgang gliedert sich in die folgenden fünf Qualifikationsschwerpunkte:
Luftfahrzeuge,
Luftfahrtrechtliche Bestimmungen und sonstige Regelungen,
Vorschriften über Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Abfertigung, Gewährleisten der Arbeitssicherheit,
Kommunikation und Kooperation,
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen.
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