Anlage 2 BodVerkFKrV
(zu § 3 Absatz 3) Betriebliche Umschulung
Anlage 2 BodVerkFKrV
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 310 - 311)
Anlage 2 BodVerkFKrV
Die betriebliche Umschulung umfasst die folgenden sechs Qualifikationsschwerpunkte:
1.
Einweisen, Annehmen und Sichern von Luftfahrzeugen,
2.
Überprüfen und Bedienen der für die Abfertigung erforderlichen Geräte und Fahrzeuge sowie Anwenden von Informationssystemen,
3.
Abfertigen von Luftfahrzeugen,
4.
Baggage Handling,
5.
Kommunizieren und Kooperieren mit den an der Abfertigung Beteiligten,
6.
Übernehmen von verantwortlichen Organisationsaufgaben.