BörsZulV — InhaltsübersichtGesetz§ 3 BörsZulV(weggefallen)Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse · Erstes Kapitel, Erster Abschnitt § 2§ 4 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 2