BörsZulV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 49 BörsZulV(weggefallen)Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse · Erstes Kapitel, Dritter Abschnitt § 48a§ 50 -