BörsZulV — InhaltsübersichtGesetz§ 52 BörsZulV(weggefallen)Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse · Erstes Kapitel, Dritter Abschnitt § 51Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 51