Anlage XIII Abs. 2 Nr. b) StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Das für die Gepäckbeförderung zu berücksichtigende Gewicht kann sowohl ganz als auch in einem im Fahrzeugschein festgelegten Anteil zusätzlich zu der nach…
§ 34 Abs. 8 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Bei Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen darf das Gewicht auf der oder den Antriebsachsen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht…
§ 34a Abs. 1 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
In Kraftomnibussen dürfen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind und…
§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4 TaxBefEntgV SL 2026Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für das Taxengewerbe im Saarland Vom 15. Oktober 2025
Zuschlag für ein GroßraumtaxiBei der Bestellung eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als fünf…
Art. 2 Nr. 2 Buchst. ii 32013R0800für Hubschrauber, wenn die Gesamtzahl der verfügbaren Fluggastsitze 20 oder mehr beträgt, für jedes aufgegebene Gepäckstück die Standardmassen von 13 kg.