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Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel Die Zahl der Mitglieder erhöht sich in Dienststellen mit 1 001 bis 5 000 Beschäftigten um je zwei Mitglieder für je weitere angefangene 1 000 Beschäftigte und in Dienststellen mit mehr als 5 000 Beschäftigten um je zwei Mitglieder für je weitere angefangene 2 000 Beschäftigte.
5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einem Mitglied,
21 Wahlberechtigten bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern,
51 bis 150 Beschäftigten aus fünf Mitgliedern,
151 bis 300 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern,
301 bis 600 Beschäftigten aus neun Mitgliedern,
601 bis 1 000 Beschäftigten aus elf Mitgliedern.
Die Höchstzahl der Mitglieder beträgt 31.
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 20 Wahlberechtigten aus 1 Mitglied, 21 bis 50 Wahlberechtigten aus 3 Mitgliedern, 51 bis 100…
9 001 bis 10 000 Beschäftigten elf Mitglieder.
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 | bis | 20 | wahlberechtigten Beschäftigten aus einer Person, 21 | bis | 50 | wahlberechtigten…
Die Zahl der Mitglieder erhöht sich in Dienststellen ab 1 001 bis 5 000 Wahlberechtigten um zwei für je weitere angefangene 1 000. In Dienststellen mit 5 001…
301 bis 1 000 der in Nummer 1 genannten Beschäftigten aus elf Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen oder ‑vertretern,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.