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In allen Dienststellen mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
Dienststellen des Landes, bei denen die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht gegeben sind, werden von der übergeordneten Dienststelle im Einvernehmen mit der Stufenvertretung einer benachbarten Dienststelle zugeteilt.
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 | bis | 20 | wahlberechtigten Beschäftigten aus einer Person, 21 | bis | 50 | wahlberechtigten Beschäftigten aus drei Mitgliedern, 51 | bis | 150 | Beschäftigten aus fünf Mitgliedern, 151 | bis | 300 | Beschäftigten aus sieben Mitgliedern, 301 | bis | 600 | Beschäftigten aus neun Mitgliedern, 601 | bis | 1000 | Beschäftigten aus elf Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder erhöht sich in Dienststellen mit 1001 bis 5000 Beschäftigten um je zwei für je weitere angefangene 1000, mit 5001 und mehr Beschäftigten um je zwei für je weitere angefangene 2000.
Die Höchstzahl der Mitglieder beträgt fünfundzwanzig.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
In Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel Die Zahl der Mitglieder erhöht sich in Dienststellen mit 1 001 bis 5 000 Beschäftigten um je zwei…
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 20 Wahlberechtigten aus 1 Mitglied, 21 bis 50 Wahlberechtigten aus 3 Mitgliedern, 51 bis 100…
In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
Eine Gruppe, der in der Regel nicht mehr als fünf Beschäftigte angehören, erhält nur dann eine Vertretung, wenn sie mindestens ein Zwanzigstel der Beschäftigten…
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einer Person, 21 bis 50…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.