Gesetze
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Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch
Ablauf der Amtszeit,
Niederlegung des Amtes,
Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses,
Ausscheiden aus der Dienststelle,
Verlust der Wählbarkeit,
Eintritt in eine mehr als zwölfmonatige Beurlaubung,
Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell,
Ausschluss aus dem Personalrat oder Auflösung des Personalrats auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung oder
Die Mitgliedschaft im Personalrat wird durch einen Wechsel der Gruppenzugehörigkeit eines Mitglieds nicht berührt; dieses vertritt weiterhin die Gruppe, von der es gewählt wurde.
Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch
Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch a) Ablauf der Amtszeit, b) erfolgreiche Anfechtung der Wahl, c) Niederlegung des Amtes, d) Beendigung des…
Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch:
Jeder Hauptpersonalrat entsendet ein Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und bestimmt mindestens ein Ersatzmitglied. Die Mitgliedschaft in…
durch Zeitablauf,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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