§ 23 SächsPersVWVOSächsische Personalvertretungswahlenverordnung
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die gewählten Personalratsmitglieder unverzüglich für die Dauer von zwölf Arbeitstagen in gleicher Weise bekannt wie…
§ 35 Abs. 4 WO-LPVG NRWWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
Sobald die Namen der als Mitglieder des Bezirkspersonalrats gewählten Bewerber feststehen, teilt der Bezirkswahlvorstand ihre Namen den örtlichen Wahlvorständen…
§ 41 Abs. 4 BPersVWOFeststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Sobald die Namen der als Mitglieder des Bezirkspersonalrates gewählten Bewerber feststehen, teilt sie der Bezirkswahlvorstand den örtlichen Wahlvorständen mit.…
§ 24 Abs. 1 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
Der Wahlvorstand gibt das Wahlausschreiben und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerberinnen und Bewerber für die Dauer von zwei Wochen…
§ 43 Abs. 4 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
Sobald die Namen der als Mitglieder des Hauptpersonalrats gewählten Bewerberinnen oder Bewerber feststehen, teilt sie der Hauptwahlvorstand den örtlichen…