§ 23 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an…
§ 40 Abs. 4 SächsPersVWVOFeststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Sobald die Namen der als Mitglieder des Bezirkspersonalrats gewählten Bewerberinnen und Bewerber feststehen, teilt sie der Bezirkswahlvorstand den örtlichen…
§ 24 Abs. 1 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
Der Wahlvorstand gibt das Wahlausschreiben und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerberinnen und Bewerber für die Dauer von zwei Wochen…
§ 21 Abs. 1 WODrittelbGVerordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen bekannt.
§ 43 Abs. 4 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
Sobald die Namen der als Mitglieder des Hauptpersonalrats gewählten Bewerberinnen oder Bewerber feststehen, teilt sie der Hauptwahlvorstand den örtlichen…