BPräsErnAnO 2004 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 3 BPräsErnAnO 2004Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes Art 2Art 4 Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlässt das Bundesministerium des Innern. Art 2Art 4